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Die RoHS-3 Richtlinie tritt in Kraft

RoHS-Richtlinien beschränken die Verwendung definierter gefährlicher Stoffe bei Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.

Am 22. Juli 2019 tritt die dritte Revision der EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments 2015/863 in Kraft. Diese Richtlinie, kurz RoHS-3 (engl. Restriction of Hazardous Substances) genannt, erweitert die Definierung von bestimmten gefährlichen Stoffen.

Die Zielsetzung der Richtlinien ist, problematische Bestandteile aus elektronischen Geräten zu verbannen. Auch die verwendeten elektrischen Bauelemente und Komponenten müssen selbst frei von den gefährlichen Stoffen sein. Unternehmen, die entsprechende Produkte importieren oder innerhalb der EU vertreiben sind verpflichtet auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten.

Ab Juli 2019 müssen Hersteller elektronischer Geräte sicherstellen, dass ihre Produkte die dritte Revision der RoHS-3 Richtlinie einhalten. Ausgenommen sind nur medizinische Systeme sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Die Revision 3 fügt den bisherigen gefährlichen sechs Stoffen vier neue hinzu. Diese befinden sich in dem Bereich Phthalate, die fast in allen Lebensbereichen vorzufinden sind. Der weit verbreitete Kunststoff-Weichmacher ist in einer Vielfalt von Elektroprodukten enthalten und kann zu gesundheitlichen Schäden führen.

Die Einschränkung stellt eine Herausforderung für viele Branchen dar, die bisherige Materialien durch phthalatfreie Bauelemente und Komponenten ersetzen müssen. Seit mehreren Jahren bezieht smart-TEC Vormaterialien und Komponente ausschließlich von geprüften und freigegebenen Lieferanten und Partnern, die Prüfprotokolle vorlegen können.

Als Qualitätslieferant für RFID- und NFC-Lösungen können Sie gerne auf uns zukommen. Wir stellen für Sie auf Anfrage die neue RoHS-3 Konformitätsbestätigung für Ihr Unternehmen aus.

Bei konkreten Anfragen wenden Sie sich an:

Alex Decker
Produktmanagement smart-TEC

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