Verpackungsgesetz

Informationen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes §15

Nachhaltiges Klebeband

Die RATHGEBER Gruppe mit den Unternehmen RATHGEBER GmbH & Co. KG, RATHGEBER, k.s., smart-TEC GmbH & Co. KG und RATHGEBER Sp. z o. o. kommt ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften und der stetigen Verbesserung des Umweltschutzes mit Engagement und Motivation nach. Seit vielen Jahren produzieren wir klimaneutral und reduzieren kontinuierlich unsere Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel Energieverbräuche, Abwässer, Abfälle oder Schadstoffrelevanz und -mengen an unseren Standorten und in unseren Produkten.

Als Hersteller von langlebigen technischen und dekorativen Produktkennzeichnungen sowie kundenindividuellen NFC/RFID-Transpondern für Industrie 4.0 und IoT versenden wir unsere Produkte in umweltfreundlichen Umverpackungen. Sowohl die RATHGEBER GmbH & Co. KG als auch die smart-TEC GmbH & Co. KG sind jeweils in der Zentralen Stelle für Verpackungsregister (LUCID) gelistet. Den einschlägigen Vorschriften des Verpackungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung kommen wir nach.

Zu unseren Verpflichtungen zählen unter anderem:

 

  • Dokumentationspflicht gem. § 15 (3) VerpackG und 
  • Informationspflicht gem. § 15 (1) VerpackG; wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Rückgabemöglichkeit oder eine optionale Sondervereinbarung mit Ihnen als Kunden hin.

Das Verpackungsgesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung gemäß § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Ziel ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dies zu erreichen, sollen Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Dabei sollen die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

Im Kontext dieser Regularien setzen wir schon seit vielen Jahren auf eine Reduzierung der eingesetzten Verpackungen, ohne dabei die Qualität unserer Produkte negativ zu beeinflussen. Wir achten auf Schadstofffreiheit, Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit der von uns eingesetzten Verpackungen.

Viele der Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) setzen wir bereits heute um. Dazu gehören der verstärkte Einsatz recycelter Materialien, die kontinuierliche Erhöhung der Recyclingquoten unserer Verpackungen und die Entwicklung nachhaltiger Verpackungslösungen. Wir sind stolz darauf, schon jetzt Maßnahmen zu ergreifen, die erst in Zukunft verpflichtend werden, und leisten so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Im Rahmen unserer Umweltmanagement-Zertifizierung nach DIN ISO 14001 haben wir entsprechende Prozesse und Kontrollmechanismen etabliert, um die Einhaltung der neuen EU-Verpackungsverordnung sicherzustellen und unsere Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

smart-TEC GmbH & Co. KG ist unter der WEEE-Nummer DE 48886082 als Hersteller von NFC/RFID Transpondern beim deutschen WEEE-Register "Stiftung ear" registriert. Zwecks Rücknahme und Entsorgung, der von smart-TEC produzierten und gelieferten RFID/NFC Transpondern, bieten wir unseren Kunden ein geeignetes Konzept. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: WEEE Rücknahmekonzept

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