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Informationen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes §15

Die RATHGEBER Firmengruppe mit den Unternehmen RATHGEBER GmbH & Co KG, RATHGEBER k.s., smart-TEC GmbH & Co. KG und RATHGEBER Sp.z.o.o kommt ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften und der stetigen Verbesserung des Umweltschutzes mit Engagement und Motivation nach. Seit vielen Jahren produzieren wir CO2 neutral und reduzieren ständig unsere Umweltauswirkungen, wie zum Beispiel Energieverbräuche, Abwässer, Abfälle oder Schadstoffrelevanz- und -mengen an unseren Standorten und in unseren Produkten.

Als Hersteller von langlebigen technischen und dekorativen Produktkennzeichnungen, sowie kundenindividuellen NFC- und RFID Transpondern für Industrie 4.0 und IoT versenden wir unsere Produkte in umweltfreundlichen Umverpackungen. Sowohl die RATHGEBER GmbH & Co. KG, als auch die smart-TEC GmbH & Co. KG sind jeweils in der Zentralen Stelle für Verpackungsregister (LUCID) gelistet. Den einschlägigen Vorschriften des Verpackungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung kommen wir nach. Diese sind unter anderem:

  • Dokumentationspflicht gem. § 15 (3) VerpackG und 
  • Informationspflicht gem. § 15 (1) VerpackG; wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Rückgabemöglichkeit oder eine optionale Sondervereinbarung mit Ihnen als Kunden hin.

Das Verpackungsgesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Dabei sollen die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

Im Kontext dieser Regularien setzen wir schon seit vielen Jahren auf eine Reduzierung der eigesetzten Verpackungen, ohne dabei die Qualität unserer Produkte negativ zu beeinflussen. Wir achten auf Schadstofffreiheit, Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit der von uns eingesetzten Verpackungen. Im Rahme unser Umweltmanagementzertifizierung nach DIN ISO 14001 haben wir entsprechende Prozesse und Kontrollmechanismen etabliert.

smart-TEC GmbH & Co. KG ist unter der WEEE-Nummer DE 48886082 als Hersteller von NFC- und RFID-Transpondern beim deutschen WEEE-Register "ear-Stiftung" registriert. Zwecks Rücknahme und Entsorgung, der von smart-TEC produzierten und gelieferten RFID/NFC-Transpondern, bieten wir unseren Kunden ein geeignetes Konzept. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: WEEE Rücknahmekonzept